Ab wann gilt ein Transport als Schwerlasttransport oder Sondertransport? Maßgeblich für die Einordnung sind die Maße des Transportgutes. Es handelt sich immer dann um einen Schwerlasttransport bzw. Sondertransport, wenn die zulässigen Höchstmaße für die Länge, Breite, Höhe oder das Gewicht überschritten werden. Die höchstzulässigen Maße sind im Kraftfahrgesetz definiert. Kommt es zu einem Sondertransport, muss bei der Behörde – dem Ordnungsamt – eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies resultiert insbesondere aus den Aspekten der Verkehrssicherheit bei allen am Transport Beteiligten. Gleichzeitig gilt es, ebenso die optimale Strecke zu ermitteln. Diese sollte nicht blockiert sein, um einen sicheren und effizienten Transport sicherstellen zu können. Welche Sondertransporte gibt es und in welchen Fällen sind sie anzuwenden? In Deutschland sehen die gesetzlichen Regelungenvier unterschiedliche Sondertransport-Arten vor. So ist ein Sondertransport als Langtransport anzumelden, wenn Güter mit einer Länge von mehr als 20 Metern transportiert werden sollen. Dies kann z. B. beim Sockel bzw. Fuß […]