Stress mit neuem Vermieter aufgrund von Umzugsschäden? - Möbelliftvermietung beugt Ärger vor

Einen Umzug zu bewältigen, ist üblicherweise kein Spaziergang, sondern bedeutet Hektik und nicht selten Chaos. Als Umziehender gilt es, die Umzugshelfer zu koordinieren und den Überblick über das große Ganze zu behalten. In der Praxis ist das so jedoch häufig gar nicht möglich. Denn Umzugshelfer sind flott und haben die Möbel ruckzuck von der bisherigen in die neue Wohnung transportiert. Treppauf, treppab jeden Transportweg zu begleiten, ist nahezu unmöglich.
Ganz gleich, ob die umziehende Person selbst anpackt und die Möbel durch das Treppenhaus transportiert oder ob dies durch Unterstützung von Freunden und Verwandten geschieht: Schnell kann es im Eifer des Gefechts passieren, dass große Schrankteile oder Ähnliches im Treppenhaus der neuen Bleibe Schäden verursacht. In einem solchen Fall ist guter Rat teuer. Mit dem Mieten eines Möbellifts lässt sich dieses Problem ebenso wie mögliche Versicherungsstreitigkeiten bereits im Vorhinein verhindern und der Umzug kann entspannt vonstattengehen.

Haftung bei Umzugsschäden - so ist die Rechtslage

Kommt es während eines Umzugs im Treppenhaus oder anderen Teilen der Mietsache zu Schäden, ist der Mietergegenüber dem Vermieter verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Von dieser Haftung sind lediglich Beschädigungen, die aus einem vertragsgemäßen Gebrauch resultieren, ausgenommen. Dies ist beim Transport von Möbeln durch das Treppenhaus in der Regel nicht der Fall. Der Mieter haftet daher unabhängig davon, ob er selbst oder ein Umzugshelfer den Schaden verursacht hat. Auch ein Umzugsunternehmen fällt zunächst unter diese Rechtsauffassung. Mieter können im Nachhinein versuchen, die Umzugsfirma hierfür in die Haftung zu nehmen. Dies ist allerdings mit einem hohen Zeitaufwand und vorzulegenden Beweisen verbunden. Unter Umständen behält der Vermieter die volle Mietkaution oder einen Teildavon zurück, um die notwendigen Reparaturen durchführen zu lassen.
Eine Argumentation dagegen könnte sein, dass die private Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Dies ist theoretisch unter Umständen möglich. Laut einer Rechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) besitzen allerdings rund 15 % aller deutschen Haushalte trotz der dringenden Notwendigkeit überhaupt keine private Haftpflichtversicherung. Worst Case, wenn es um die Schadenregulierung geht.
Wer möchte sich schon in den Nachwehen eines Umzugs mit einem solchen Sachverhalt überhaupt auseinandersetzen? Immerhin gibt es so viele andere Aufgaben zu erledigen und die Freude auf das neue Heim sollte auch nicht getrübt werden. Eine Möbelliftvermietung ist eine elegante Lösung, um nicht erst in die Situation zu gelangen, schadenersatzpflichtig werden zu können.

Möbelliftvermietung bietet zahlreiche Vorteile und umgeht transportbedingte Haftungsfragen

Wer sich für das Mieten eines Möbellifts entscheidet, kann seine Möbel völlig elegant durch das offene Fenster nach unten transportieren. Das spart eine Menge Kraft für den Transport und letztlich auch Manpower. Es werden keine Möbelpacker benötigt, die schwere Schränke, Kommoden und Couchlandschaften über etliche Stockwerke durch das Treppenhaus tragen. Demzufolge besteht auch keine Gefahr, mit den Möbeln im Treppenhaus anzuecken. Die Möbel werden einfach durch das Fenster auf die Transportplattform geschoben und schließlich nach unten gebracht. Daraus resultiert außerdem eine Zeitersparnis, welche sich in das Vorbereiten des Abwärts-Transports weiterer Möbelstücke investieren lässt. Haftungsfragen durch Schäden im Treppenhaus sind damit ebenfalls passé.